Transparenter Ablauf der Haushaltsberatungen:

1.    Die Kämmerei legt einen ersten schriftlichen Entwurf über wesentliche Teile des Haushalts  in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats unter Beachtung des Datenschutzes vor. Nur dem Datenschutz unterliegende, notwendige Beratungen finden in Nichtöffentlicher Sitzung statt. Dieser Entwurf wird zunächst einer Fortschreibung des Vorjahreshaushalts entsprechen. Der Kämmerer gibt besonders zu beachtende Eckdaten bekannt (z.B. zu erwartende Einnahmen aus Steuern und Zuschüssen und besonderen Haushaltsverpflichtungen) soweit sie zu diesem Zeitpunkt erkennbar sind.

2.     Die Fraktionen überarbeiten in ihren Sitzungen diesen Entwurf und stellen alle Änderungen übersichtlich schriftlich dar. Es obliegt den Fraktionen, in wie fern sie für ihre Beratungen den Kontakt mit Bürgern aufnehmen. Neue Haushaltspositionen werden der Verwaltung vorgelegt, die hierzu ein Finanzvolumen kalkuliert.

3.     Der Haushalts- und Finanzausschuss berät über die Änderungsanträge der Fraktionen in öffentlicher Sitzung und beschließt eine Haushaltsvorlage für die Sitzung des Gemeinderats. Nur dem Datenschutz unterliegende Beratungen finden im Nichtöffentlicher Sitzung statt.

4.     Die Kämmerei arbeitet die Ergebnisse des Ausschusses in den Haushalts Entwurf ein, der in dieser Form allen Gemeinderäten zur Vorbereitung auf die Beschlussfassung vorgelegt wird.

5.     Beschluss des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung. Zu dieser Sitzung können noch Anträge schriftlich eingebracht werden, über die weder im Ausschuss noch im Gemeinderat bis dahin beraten und beschlossen wurde. Für den Investitionshaushalt wird eine Prioritätenliste erstellt und beschlossen.


Gez.
Wolfgang Rupp

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