Historie

Vor 10 Jahren wurde in Rahmen der Altstadtsanierung Süd der Umbau des innerörtlichen Straßenzuges Anlagestraße- Grabenstraße veranlasst.
Grundlage für den Umbau war der Verkehrsrahmenplan von 1994 und das städtebauliche Konzept der Altstadtsanierung.
Das Verkehrgutachten  bezifferte die Verkehrbelastung damals auf 6000- 7000 Kfz/24h, der Anteil des Durchgangsverkehres wurde mit deutlich mehr als 50% bewertet.
Dem äußeren Tangentenring wurde ein Entlastungswirkung von 70% zugeschrieben.

Zielsetzung war ein integrierter Straßenplan, der die Belange aller Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt behandelt und die städtebaulichen Zielsetzungen berücksichtigt.
Erhöhung der Wohnumfeldqualität
Flächendeckende Verkehrsberuhigung
Deutliche Aufwertung des Lohrliners
Reduzierung des Schleichverkehrs
Sperrung der Grabenstraße für den allg. Kfz- Verkehr unter Beibehaltung der Erreichbarkeit für die Anwohner.

 Der Straßenzug und die Anlage wurden seinerzeit mit Städtebaufördermittel zwar umgestaltet, aber von den anderen Zielsetzungen wurde keine einzige erreicht.

Obwohl der äußere Tangentenring mit der Südtangente geschlossen wurde, rollt der Verkehr ungebrochen durch die Altstadt.

Nach unserer Meinung ist es an der Zeit, die Verkehrsführung auf den Prüfstand zu stellen und ernsthaft zu hinterfragen.

 

Vorschläge der „Lohrer Grünen“ zu einer Verkehrsregelung in der „Altstadt“


Schwachstellen der bisherigen Verkehrsführung:
Der innerstädtische Tangentenring (Grabenstraße/Anlagenstraße und Grafen von Rieneck-Str./Haaggasse) wird im hohem Maße vom Abkürzungsverkehr missbraucht.
Der äußere Tangentenring – B26/ Ost-/ West- und Südtangente bleibt hierdurch weitgehend unbenutzt und wird seiner Funktion nicht gerecht.
Die Folge dieses Abkürzungsverkehrs führt zu einer unzumutbaren Lärm- und Feinstaubbelastung der Anwohner der betroffenen Straßen.
Eine vom Stadtrat gewünschte Aufwertung der altstadtnahen Wohnbereiche ist so nicht möglich.
Der Abkürzungsverkehr gefährdet die Sicherheit der Schulwege zu Grund- und Realschule.
Konfliktpotential „Grünanlage neben einer stark frequentierten Straße“, „Qualität der Seniorenwohnanlage leidet unter einem hohen Verkehrsaufkommen“.

Ziele einer Neuregelung
Gute Erreichbarkeit aller Bereiche der Altstadt für Besucher und Anwohner der Altstadt.
Wirkungsvolle Entlastung des inneren Tangentenringes bei Vorrang für den ÖPNV.
Abkürzungs- und Durchgangsverkehr muss über den äußeren Tangentenring laufen.
Stärkung der Wohnqualität in der Altstadt.
Stärkung der Sicherheit der Schulwege
Echte Erholungsfunktion der städtischen Anlage als „Grüne Lunge“.
Entlastung der Kreuzungen „Fuchseneck“ und „Ludwigstraße(Polizei)“.

Verbesserungsvorschläge:

Die Grabenstraße soll künftig nur noch für Anlieger und den ÖPNV befahrbar sein.
Um zu verhindern, dass ein Abkürzungsverkehr über die „Kaplan-Höfling-Str./Nikolaus-Fey-Weg“ Richtung B26 entsteht, ist die Kaplan-Höfling-Straße ebenfalls nur noch für Anlieger und Schulbusse befahrbar. Dies gewährleistet gleichzeitig, dass kein so hoher Verkehr mehr an beiden Schulen vorbei fließt.
Die Anlagenstraße dient künftig als Zubringer für die Bereiche
„Am Kaibach“, “Südl. Altstadt“ und zu den beiden Schulen. Dabei sollen Einbahnregelungen in der Anlagen-, Erthal- und Gärtnerstraße den Verkehrsabfluss Richtung Forsthof/Westtangente gewährleisten.
Der Zugang in die Obere Altstadt soll für Verkehr aus Steinbach und Sendelbach durch eine Öffnung der Haaggasse vom „Frauenkloster“ bis zur Ludwigstraße möglich sein. Um den Abkürzungsverkehr von der Ludwigstraße nach Sendelbach über die Haaggasse zu unterbinden, wird die Teilstrecke „Krankenhausrempel“ als Einbahnstraße ausgewiesen.
Auf diesem Teilstück ist künftig nur noch ein Verkehrsfluss von der Haaggasse in die Grafen-von-Rieneck-Straße möglich.
Zur Entlastung der Würzburger Straße soll der Verkehr über die Alte Mainbrücke in Richtung Marktheidenfeld und Industriegebiet Süd weiterhin möglich sein.

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