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In der Sache
Die Sachaufwandsträger, die sich für eine Aussetzung des Büchergeldes entscheiden, erhalten einen Kostenersatz in Höhe des Betrages, den sie vor der Einführung des Büchergeldes erhalten haben.
Begründung:
Es ist richtig, die Lernmittelfreiheit wieder einzuführen und das Büchergeld abzuschaffen. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass die Rücknahme einer Fehlentscheidung der Staatsregierung auf dem Rücken der Sachaufwandsträger ausgetragen wird, die ohne finanziellen Ausgleich lediglich 4 Euro pro Schüler zur Verfügung hätten.
Das reicht auf gar keinen Fall aus, um die Schülerinnen und Schüler in Bayern mit aktuellen Büchern auszustatten. Hier ist der Freistaat gefordert.
Die Sachaufwandsträger brauchen darüber hinaus sofort Klarheit über die finanziellen Mittel, die ihnen zur Beschaffung von Büchern zur Verfügung stehen.
Es ist deshalb eine sinnvolle Lösung für den Übergangszeitraum bis zu einer endgültigen Regelung, den Kommunen die Beträge zu erstatten, die sie vor der Einführung des Büchergeldes erhalten haben.
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