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    • GRÜNE Kreistagsfraktion reichte eigene, detailierte Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren B 26n ein

Mit einer eigenen Stellungnahme reagierte die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Main-Spessart im Rahmen des laufenden Raumordnungsverfahrens zur B 26n. Fraktionsvorsitzender Gerhard Kraft (Laudenbach) erklärt: „Uns ging die Stellungnahme des Kreistages nicht weit genug. Wir wollen ein „Nein, weil: ….“ und keine „Ja, aber …“!

 

Die Fraktion hält die Raumwiderstände die sich schon bei der Veröffentlichung der Umweltverträglichkeitsstudie gezeigt haben, für unüberwindbar. „Diese Straße passt in keinem Fall in unsere Landschaft“, stellt Kraft entschieden fest.

 

Das bisherige Verfahren weise erhebliche handwerkliche Mängel auf. So basieren zum Beispiel die gesamten Berechnungen für Lärm und Schadstoffe (Abgase und Feinstaub) auf der Basis einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 Km/h. Im Erläuterungstext werde die B 26n aber als Autobahn eingestuft.

 

Außerdem widerspreche die Einstufung der B 26n als Entwicklungsachse westliches Mainfranken ganz klar den Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung.

 

Zitat aus der grünen Stellungnahme:

 

„Verträglichkeit mit Landesplanung und Regionalplan:

 

Es wird in den Raumordnungsunterlagen von einer Entwicklungsachse westliches Mainfranken gesprochen. Die Entwicklungsachsen sind jedoch im Landesentwicklungsplan festgelegt. Eine Entwicklungsachse westliches Mainfranken ist darin nicht vorgesehen. Somit widerspricht die B 26n ganz klar den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung und infolgedessen auch der Regionalplanung.

 

Fünf von sechs großen Konfliktschwerpunktbereichen mit Betroffenheit des Schutzgutes Mensch liegen auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart (4, 6, 7, 8, 9; Seite 83, des Erläuterungsberichtes, Teil1)!

 

Insbesondere das Maintal bei Karlstadt ist, bedingt durch die vorhandene Industrie und die im Tal verlaufenden Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße), schon erheblich vorbelastet. Die schon vorhandenen Lärm- und Schadstoffemissionen lassen keine zusätzlichen Belastungen zu.

 

Durch die unzumutbare Nähe der geplanten B 26n (die in den Unterlagen zum ROV als Autobahn bezeichnet wird) zu den angesprochenen Wohngebieten in den Kommunen entsteht ein eindeutiger Widerspruch zu den fachlichen Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes in den Kapitel Siedlungswesen, Landschafs- und Naturschutz. In Mittelzentren - wie der Stadt Karlstadt - sind neben der Ausweisung von Arbeitsplätzen mit der entsprechenden Wohnbebauung, auch Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorzusehen.  Zudem ist eine Zerschneidung von zusammenhängenden Grüngürteln zwingend zu vermeiden.

 

Der Zubringer nach Lohr ist nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten und nur hilfsweise, als Platzhalter im weiteren Bedarf (nach 2025) im Staatstraßenausbauplan Bayern aufgenommen worden. Eine Verwirklichung lässt sich daraus keinesfalls ableiten.“

 

Kraft fordert: „Unter den gegeben Umständen muss das Raumordnungsverfahren sofort gestoppt werden.“ Man habe auch unterschiedliche, zum Teil widersprüchliche Verkehrsprognosezahlen und vor allem abweichende Kartierungen bei Biotopen und sonstigen Schutzgebieten entdeckt. Zudem seien die Naturbeobachtungen lediglich innerhalb einer Vegetationsperiode gemacht worden, dies sei viel zu kurz gegriffen.

 

Die umfangreiche Stellungnahme schließt:

„Abschließend bleibt festzustellen, dass der Landkreis Main-Spessart durch den Bau der B 26n erheblich an Lebensqualität verlieren würde. Die entstehenden Beeinträchtigungen sind so erheblich und inakzeptabel, dass der Raumwiderstand im gesamten Kreisgebiet unüberwindbar ist. Infolge der oben genannten Feststellungen lehnen wir den Bau der geplanten B 26n ab.“