An das                                                         19.07.07

Landratsamt Main-Spessart
Herrn Landrat Grein
Marktplatz 8
97753 Karlstadt/Main






Antrag:

Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel in den Landkreiseinrichtungen
Keine Agrogentechnik im Landkreis Main-Spessart




Sehr geehrter Herr Landrat Grein,

namens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag von Main-Spessart
beantrage ich:

Der Kreistag möge beraten und beschließen:

Der Landkreis Main-Spessart verwendet keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in seinen Einrichtungen (Landratsamt, Schulen, Eigenbetriebe usw.).
Bei der Neuverpachtung kreiseigener, landwirtschaftlicher Flächen und bei Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen die Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.
Durch Gespräche und andere geeignete Maßnahmen sollen die Landwirte auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart für den Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gewonnen werden. Hierzu sollte auch Kontakt mit dem Bauernverband aufgenommen werden.
Der Landkreis appelliert an die kreisangehörigen Gemeinden, in gleicher Weise zu verfahren.









Hintergründe und Begründung:

Alle bayerischen Landkreise, die sich zur gentechnikfreien Zone erklären, befinden sich in bester Gesellschaft. In Europa bereiten sich bisher die Regionen Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Schleswig-Holstein, Aquitaine und Limuosin (Frankreich), das Baskenland (Spanien), Thrace-Rodopi (Griechenland), Toskana (Italien) und Wales (Großbritannien) darauf vor, ihre Landwirtschaft vor genmanipuliertem Saatgut zu schützen.
Wegen der konzernfreundlichen Gesetzgebung ist dieses Ziel nur in freiwillig abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen zu erreichen.
Das Gentechnikgesetz, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Zulassung von genveränderten Organismen (GVO) umsetzt und ein Nebeneinander von ökologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Kulturen in Deutschland organisieren will, bringt für alle Landwirte - und natürlich für unser aller Grundlagen - erhebliche Risiken mit sich. Der Landkreis ist aufgefordert, den Mehrheitswillen der Verbraucher, 70 Prozent der Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab, zu unterstützen.

Gefahren für die Umwelt:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im April 2007 die Verbreitung des gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 in Deutschland untersagt.
Im Bescheid heißt es: … „Erst mit jüngsten Untersuchungen wurde deutlich, dass und in welchem Ausmaß das Bt-Toxin über die Pflanze in höhere Nahrungskettenglieder gelangt (Harwood et al. 2005, Molecular Ecology, 14, 2815-2823; Zwahlen & Andow 2005, Environmental Biosafty Research, 4, 113-117; Obrist et al. 2006, Ecological Entomology, 31. 143-154). Die Exposition von Nichtzielorganismen höherer Nahrungskettenglieder wie z.B. Prädatoren oder Parasitoiden mit dem Bt-Toxin ist damit belegt.“ Und weiter: … „Diese neuen und zusätzlichen Informationen, die Auswirkungen auf die Risikobewertung haben, bzw. diese Neubewertung der vorliegenden Informationen auf Grundlage neuer oder zusätzlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“

Folgen für ökologisch wirtschaftende Betriebe:

Für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe wird die Existenzgrundlage gefährdet, weil eine wilde Auskreuzung genmanipulierten Erbgutes auch nach Ansicht des Max-Planck-Instituts nicht verhindert werden kann und damit - trotz größter Anstrengungen der Betroffenen - die Richtlinien für den ökologischen Landbau nicht mehr eingehalten werden können.

Folgen für Konventionelle Betriebe:

Aber auch für die konventionell wirtschaftenden Landwirte entsteht durch den von interessierten Konzernen geförderten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein massiver Kostendruck, der sie über kurz oder lang trotz der bei den meisten Landwirten vorhandenen Skepsis zur Verwendung von genmanipuliertem Saatgut drängen wird. Stellt sich dann nach Jahren heraus, dass tatsächlich wilde Auskreuzungen stattgefunden haben oder gar gesundheitlich negative Folgen durch die Verwendung von genmanipulierten Pflanzen festgestellt werden mussten, kommen auf diese Landwirte existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zu. Bisher hat sich noch keine Versicherung bereit erklärt, das Risiko Gentechnik in der Landwirtschaft zu versichern.

Verbraucherschutz:

95 Prozent aller Konsumentinnen und Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung Gentechnik mit im Spiel war. Diese Einstellung ist seit 15 Jahren nahezu konstant geblieben und zieht sich quer durch alle europäischen Länder.

Zwei wesentliche Argumente für eine gentechnikfreie Zone seien hier nochmals genannt:

Die Landwirte haben keinen Vorteil davon, im Gegenteil sie begeben sich in Abhängigkeit von Saatgutherstellern, die eine Monopolstellungen anstreben.
Der Verbraucher hat keine wirkliche Wahl mehr zwischen den Produkten, da eine Koexistenz zwischen herkömmlicher und biologisch wirtschaftender Landwirtschaft wegen der Verunreinigung durch Auskreuzung unmöglich gemacht wird.



Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Kraft
Fraktionsvorsitzender

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