97753 Karlstadt/Main                                    17.11.06



G. Kraft, Am Steinernen Bild 26, 97753 Karlstadt/Main

An
Landratsamt Main-Spessart
Herrn Landrat
Armin Grein
Markplatz 8
97753 Karlstadt


Anfrage Änderung der VOB – Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Berücksichtigung von örtlichen Unternehmen

Sehr geehrter Herr Landrat Grein,
der Bayerische Ministerrat hat bereits 14.12.2004 eine Flexibilisierung der Anwendung der VOB durch die Kommunen gebilligt.
Die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben wurden von bisher 10.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben. Die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen von kommunalen Bauleistungen sollen im Bereich Tiefbau bei 300.000 Euro liegen (bisher 125.000 Euro), im Bereich Hochbau bei 150.000 (bisher 75.000 Euro) und im Bereich Straßenausstattung bei 75.000 Euro (bisher 40.000 Euro).
Das bedeutet, dass es Kommunen erleichtert wird, bei der Auftragsvergabe örtliche und regionale Anbieter zu berücksichtigen. Im Sinne der Wirtschaftsförderung und der Erhaltung von örtlichen Arbeitsplätzen sollte von dieser Möglichkeit auch im Landkreis Main-Spessart Gebrauch gemacht werden.
Wir fragen daher:
1.    Werden die neuen Wertgrenzen seither konsequent ausgeschöpft?
2.    Wenn nein, in welchen Fällen nicht und warum nicht?
Um Beantwortung in der nächsten Kreistagssitzung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, für die Kreistagsfraktion

Gerhard Kraft, Fraktionsvorsitzender 

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