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Bündnis 90/ Die Grünen Lohr, 03.10.2013
Bezirksrätin Bärbel Imhof
Bezirksrat Gerhard Müller
An den
Bezirkstagspräsidenten Erwin Dotzel
Anträge zur konstituierenden Sitzung am 10. Oktober 2013
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel,
im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. Oktober 2013 stellen wir fristgerecht nachfolgende Anträge zur Abstimmung, die Änderungen in der Geschäftsordnung betreffen:
1. Antrag auf Anerkennung als Fraktion:
Der Bezirkstag beschließt, den §5 „Fraktionen, Ausschussgemeinschaften“ im Absatz 1 wie folgt zu ändern:
.......Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben.......
Begründung:
Nachdem eine Partei mit 2 Mandaten, bei einer Gesamtanzahl von 20 Mandaten im Plenum, in allen großen Ausschüssen vertreten ist und somit die gleiche Arbeit und Verantwortung trägt, wie die anderen Fraktionen, gibt es keinen sachlichen oder fachlichen Grund eine Anerkennung abzuschlagen. Das wurde auch von der Rechtsprechung bestätigt.
In anderen Kommunalen Gremien, wie Stadträten oder Kreistagen, in denen z.T. erheblich mehr Mandatsträger im Plenum sitzen, ist es längst üblich den Fraktionsstatus bei 2 Mitgliedern anzuerkennen.
2. Erweiterung des Jugendbeirates
Der Bezirkstag beschließt, den Jugendbeirat von bisher 4 auf 6 Mitglieder des Bezirkstages zu erweitern.
Begründung:
Der Jugendbeirat erfüllt eine große Bandbreite von wichtigen Aufgaben.
Der Besetzung sollte entsprechend Rechnung getragen werden unter Berücksichtigung der gegebenen Mehrheitsverhältnisse.
3. Strukturkommission zur Konsolidierung und grundsätzlichen Ausrichtung der Unterfränkischen Kulturstiftung
Der Bezirkstag beschließt, die Strukturkommission in §10 als ordentliche ( nicht unter Ausnahme) Kommission aufzunehmen und mit 6 Mitgliedern des Bezirkstages zu besetzen.
Begründung:
Die Strukturkommission hat sich in der vergangenen Legislaturperiode zum Wohle der Kulturstiftung sehr bewährt und sollte als ordentliche Kommission fortgeführt werden
4. Gründung eines „ Krankenhausauschusses“
Der Bezirkstag beschließt, einen neuen Krankenhausausschuss zu gründen.
Die genauen Zuständigkeiten werden im Geschäftsordnungsausschuss festgelegt.
Begründung:
Der Bezirk trägt die Verantwortung für große Bezirkskrankenhäuser und ist damit wichtiger Arbeitgeber von vielen MitarbeiterInnen. Sowohl die organisatorischen , als auch die strategischen Ausrichtungen unserer Krankenhäuser bedürfen einer ständigen Diskussion und Begleitung.
Bisher sind die Zuständigkeiten für die Krankenhäuser auf mehrere Ausschüsse verteilt. Ein Überblick gestaltet sich schwierig, regelmäßige Berichterstattung findet nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Imhof
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